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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08 NZB   

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https://dejure.org/2008,119054
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08 NZB (https://dejure.org/2008,119054)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.05.2008 - L 13 AS 15/08 NZB (https://dejure.org/2008,119054)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - L 13 AS 15/08 NZB (https://dejure.org/2008,119054)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 61/06 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens der Zulassungsgründe und damit auch des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts (BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - Az.: B 11b AS 61/06 B - zitiert nach juris; siehe hierzu auch Leitherer, a. a. O., § 145 Rn. 7b und § 160a Rn. 19b).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt nach ständiger Rechtsprechung des BSG einer Rechtsfrage zu, die sich nach der Gesetzeslage und dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres beantworten, eine verallgemeinerungsfähige Antwort des Berufungsgerichts erwarten lässt und nach den Gegebenheiten des Falles klärungsfähig ist (BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - Az.: B 11b AS 61/06 B m.w.N.- zitiert nach juris; siehe auch Leitherer, a. a. O., § 144 Rn. 28 und § 160 Rn. 8).

    Das BSG hat aus diesem Grund mit Beschluss vom 16. Mai 2007 eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des 11. Senates des Bayerischen Landessozialgericht vom 23. Oktober 2006 als unbegründet zurückgewiesen, weil die Frage, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Höhe der Regelleistungen im SGB II nicht überschritten hat, nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist, weil dies bereits grundsätzlich entschieden worden ist (Az.: B 11b AS 61/06 B - zitiert nach juris).

  • BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08
    Soweit die Klägerin zu 2. höhere Regelleistungen geltend macht, ergibt sich nach Auffassung des Senats eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG deshalb, weil das BSG in seiner mündlichen Verhandlung am 27. Januar 2009 (Terminbericht vom 4. September 2009) in den Verfahren B 14/11b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R beschlossen hat, diese Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht mit der Frage zur Entscheidung vorzulegen, ob die Vorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II, in der die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 v.H. der für alleinstehende Erwachsene maßgebenden Regelleistung festgesetzt ist, verfassungsgemäß ist.

    Darüber hinaus hat das BSG in seiner Sitzung vom 27. Januar 2009 in den Verfahren B 14/11b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R (Terminbericht vom 4. September 2009) nochmals ausdrücklich bestätigt, dass es weiterhin davon ausgeht, dass der Gesetzgeber den ihm von Verfassungswegen zustehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat, als er die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für Erwachsene (nach § 20 Abs. 2 SGB II) in Höhe von Euro 345,- festgesetzt hat.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08
    Bezieht nämlich der mit einem Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Elternteil Einkommen, würde eine Erhöhung der Regelleistung des Kindes zu einem anderen Verteilmodus des Einkommens nach der so genannten horizontalen Bedarfsanteilsmethode (hierzu BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - Az.: B 14 AS 55/07 R, Rn. 26, 30 - veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) führen.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08
    Mit Urteil vom 19. Mai 2008 das ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, hat das Sozialgericht (SG) Oldenburg die Klage abgewiesen und in Bezug auf die gerügte Zuordnung des Kindergeldes nach § 11 SGB II sowie die begehrte Berücksichtigung einer Versicherungspauschale nach § 3 Nr. 1 Alg II-V a.F. zur Begründung im Wesentlichen auf die dem Klagebegehren entgegenstehende Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19. März 2008 - Az.: B 11b AS 7/06 R; Urteil vom 7. November 2006 - Az.: B 7b AS 18/06 R) hingewiesen.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08
    Das BSG hat bereits mit Urteil vom 23. November 2006 (Az.: B 11b AS 1/06 R) grundsätzlich entschieden, dass es nicht verfassungswidrig sei, dass die Arbeitslosenhilfe durch die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ersetzt worden ist und dass der Gesetzgeber bei der Festlegung der Höhe der Regelleistungen im SGB II den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat.
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08
    Ebenfalls hat sich zudem der 1. Senat des BSG (Urteil vom 22. April 2008 - B 1 KR 10/07 R - zitiert nach juris) ausführlich mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen des SGB II für Erwachsene nach § 20 Abs. 2 SGB II auseinandergesetzt und festgestellt, dass das von dem Gesetzgeber geregelte sozialrechtlich gesicherte Existenzminimum verfassungskonform ausgestaltet worden ist und verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08
    Die aufgeworfene Frage zu der Höhe der Regelleistungen für Erwachsene ist damit nicht nur durch die Rechtsprechung der für das SGB II zuständigen Senate des BSG (siehe hierzu nur Urteil vom 25. Juni 2008 - Az.: B 11 AS 45/06 R; Urteil vom 31. Oktober 2007 - Az.: B 14/11b AS 59/06 R) höchstrichterlich einhellig geklärt.
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 7/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08
    Mit Urteil vom 19. Mai 2008 das ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, hat das Sozialgericht (SG) Oldenburg die Klage abgewiesen und in Bezug auf die gerügte Zuordnung des Kindergeldes nach § 11 SGB II sowie die begehrte Berücksichtigung einer Versicherungspauschale nach § 3 Nr. 1 Alg II-V a.F. zur Begründung im Wesentlichen auf die dem Klagebegehren entgegenstehende Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19. März 2008 - Az.: B 11b AS 7/06 R; Urteil vom 7. November 2006 - Az.: B 7b AS 18/06 R) hingewiesen.
  • BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07

    Nichtannahme einer wegen unzureichender Begründung unzulässigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 07. November 2007 nicht angenommen (Az.: 1 BvR 1840/07).
  • LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06

    Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 13 AS 15/08
    Die Klägerinnen hatten im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahren zunächst im Wesentlichen für den Bewilligungszeitraum 1. Juni 2007 bis 30. November 2007 die Zuordnung des Kindergeldes nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) zu der minderjährigen Klägerin zu 2. (geb. 2005) unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gerügt und gleichzeitig die Berücksichtigung einer Versicherungspauschale nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V i.d.F. vom 22.8.2005 -BGBl I 2499) begehrt; ferner hatten die Klägerinnen unter Berufung auf eine Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts (Urteil vom 29. März 2007 - Az.: L 3 AS 101/06) den Abzug der Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser von den Heizkosten beanstandet.
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 13 AS 30/08
    Der Kläger rügt inhaltlich damit die Höhe des ihm von der Beklagten gewährten Regelsatzes nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Diesbezüglich ist die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde in Bezug auf den Zulassungsgrund nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG jedoch unbegründet, weil die von dem Kläger aufgeworfene Rechtsfrage nicht mehr klärungsbedürftig ist (Beschluss des erkennenden Senats vom 20. Februar 2009 - Az.: L 13 AS 15/08 NZB).
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